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1338. Februar 28. Avignon (dat.).

II kal. Marc., a. p. quarto.

P. Benedikt XII. schreibt dem päpstl. Nuntius Peter Gervasii, Kan. v. Vivarais, infolge e. Anregung des Nuntius, Mag. Galhard de Carceribus etc., daß s. Vorgänger P. Joh. XXII. († 1334 Dez. 3) ihn (Galh.) beauftragt hatte, vom Breslauer Kan. Nik. Bancz u. andern geistl. u. weltl. Personen, die während der Suspension u. nach dem Tode des Bresl. Bisch. Heinr. (I. v. Würben, † 23. Sept. 1319) durch viele Jahre die Verwaltung der Bresl. Kirchengüter geführt u. sehr große Geldsummen eingenommen hätten, nachdem er sich unter der Hand darüber unterrichtet, die Herausgabe der der päpstlichen Kammer davon gebührenden Anteile unter Aufhebung irgendwelcher Appellation zu erzwingen (vgl. z. B. Reg. 5342), wie er auch selbst nach s. Vorgängers P. Joh. XXII. Tode ihm befohlen habe, nach den ihm v. P. Joh. XXII. darüber gegebenen Anweisungen vorzugehen (vgl. Reg. 5853 v. 12. März 1337). Als dann Galh. gegen gen. Nik. deswegen einschritt, gelang es diesem trotzdem, die Appellation zu erschleichen u. einen päpstl. Befehl zur Untersuchung dieser Sache an die Äbte von Lubens (Leubus), St. Vincenz u. Kamenz zu erwirken, die den gen. Galhard vor sich nach Breslau zitierten (Reg. 5916 v. 24. Juni 1337). wo er aber seines Lebens nach s. Versicherung nicht sicher sei u. deshalb an den päpstl. Stuhl appelliert hätte (vgl. Reg. 5931). Der Papst befiehlt daher dem Nuntius Pet. Gerv.. da alle diese Dinge die päpstl. Kammer direkt angehen, unter Aufhebung aller weiteren Rechtsausflüchte die Parteien innerhalb einer angemessenen Frist vor deu Papst selbst vorzufordern u. darüber zu berichten.

A. d. Vatik. Registern abgedr. b. Theiner, Mon. hist. Poloniae I, 403.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 30, 1925; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1338 - 1342. Herausgegeben von Konrad Wutke und Erich Randt.